Länder sollen Düngung in belasteten Gebieten weitergehend regulieren können

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Die Bundesregierung will den Ländern zusätzliche Regulierungsmöglichkeiten für die Düngung in besonders belasteten Gebieten einräumen. Das geht aus der Novelle der Düngeverordnung hervor, auf deren Entwurf sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium jetzt verständigt haben.
Wie erwartet sieht der Entwurf einige Länderöffnungsklauseln vor. Unter anderem sollen die Länder in Gebieten mit mehr als 50 mg Nitrat je Liter Grundwasser die zusätzliche Nachdüngung aufgrund vorangegangener Witterungsereignisse auf 10 % des ermittelten Düngebedarfs deckeln können.
Das Fassungsvermögen von Güllelager soll in solchen Gebieten von den generell vorgesehenen sechs auf sieben Monate angehoben, die Sperrzeit für die Stickstoffdüngung im Gemüsebau um vier Wochen verlängert werden. Für die Ausnahme kleiner Betriebe von der Düngebedarfsermittlung und vom Nährstoffvergleich sollen die Grenzwerte auf die bislang geltenden Werte abgesenkt werden können.
Neben der Stickstoffdüngung wollen die Ressorts in der Verordnung die Phosphatdüngung stärker regulieren. Danach soll die Phosphatdüngung ab 2018 in sehr hoch mit Phosphor versorgten Böden auf die Hälfte der Nährstoffabfuhr begrenzt werden.
Ferner soll eine Bilanzierung Nährstoffzufuhr und -abfuhr für den Gesamtbetrieb angestrebt werden. Als Termin für die Einführung einer solchen „Hoftorbilanz“ wird der 1. Januar 2018 genannt. Die Regelung soll zunächst nur für Betriebe mit mehr als 2 000 Mastschweineplätzen und 3 Großvieheinheiten (GV) je Hektar gelten. AgE (18.12.2014)
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