Lob und Tadel für „Intensivtierhaltungsgesetz“

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Die Pläne von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks für ein „Intensivtierhaltungsgesetz“ haben bei Agrarpolitikern in Bund und Ländern unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, sprach von einem notwendigen Signal, dass Lösungen für die Konflikte um die Tierhaltung auf kommunaler Ebene gefunden werden müssten. Mit ihrem Gesetzentwurf leiste die Ministerin einen Beitrag für eine dringend erforderliche Diskussion. Über die Details müsse man aber „noch eingehend reden“.
Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff begrüßte den Entwurf, räumt ihm aber keine Realisierungschancen in der Koalition ein. Die Agrarwende brauche „verbindliche Leitplanken für Tierhalter und Kommunen“.
Gravierende Auswirkungen für die mittelständische Land- und Ernährungswirtschaft befürchtet der landwirtschaftspolitische Sprecher der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Hermann Grupe. Eine weitere Einschränkung des privilegierten landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich würde Grupe zufolge gerade die kleinen und mittleren Betriebe stark schwächen.
Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht eine Änderung von § 35 des Baugesetzbuches mit dem Ziel, Ställe ab einer bestimmten Größe generell aus der baurechtlichen Privilegierung herauszunehmen. Darüber hinaus sind weitere Rechtsänderungen geplant. Dazu zählt ein weitgehendes Grünlandumbruchverbot im Bundesnaturschutzgesetz. Im Bundesimmissionsschutzgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, Grundstücke, auf denen Wirtschaftsdünger aufgebracht wird, künftig immissionsschutzrechtlichen Umweltanforderungen zu unterwerfen.
Zudem soll mit dem „Intensivtierhaltungsgesetz“ eine Vorschrift des Wasserhaushaltsgesetzes gestrichen werden, wonach wirtschaftliche Nachteile auszugleichen sind, die dem Betreiber durch bestimmte Einschränkungen beim Betrieb von Tierhaltungsanlagen in Wasserschutzgebieten entstehen. AgE (06.10.2016)
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