Änderungen bei den Direktzahlungen und beim Greening

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Für das Antragsjahr 2018 wird es einige Änderungen bei den Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) heute mitteilte, können die Mitgliedstaaten die Junglandwirteprämie anheben und die bürokratischen Nachweispflichten für den „aktiven Landwirt“ abschaffen. Eine Anwendung dieser Änderungen in Deutschland hält der DBV für wahrscheinlich. Politisch darüber entschieden werden soll Anfang kommenden Jahres.
Eine Änderung gibt es nach DBV-Angaben bei der förderrechtlichen Definition von Dauergrünland. Künftig werde das Pflügen einer Fläche als maßgeblicher Indikator herangezogen. Demnach werde eine Fläche als Dauergrünland angesehen, wenn sie zum Gras- oder Grünfutterpflanzenanbau genutzt werde sowie mindestens fünf Jahre nicht Teil der Fruchtfolge eines Betriebs sei und in dieser Zeit nicht gepflügt werde. Allein der Wechsel von Grünfutterpflanzen sei damit noch keine Fruchtfolge im Sinne der Dauergrünlanddefinition.
Neue Optionen gibt es laut DBV ab 2018 bei den Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF). Dazu zählen Miscanthus und Durchwachsene Silphie mit dem Gewichtungsfaktor von jeweils 0,7 sowie brachliegende Flächen mit Bienenweiden mit dem Faktor 1,5. Bei Leguminosen wird der Gewichtungsfaktor von 0,7 auf 1,0 angehoben. Gleichzeitig wird dort das generelle Verbot des Einsatzes synthetischer Pflanzenschutzmittel wirksam. Angehoben wird außerdem der Gewichtungsfaktor für Kurzumtriebsplantagen (KUP), und zwar von 0,3 auf 0,5.
Beim Greening-Kriterium der Fruchtartendiversifizierung wird im nächsten Jahr der Befreiungstatbestand für Betriebe mit mehr als 75 % Gras-/Brachen-/Leguminosen-Flächen ‑ bezogen auf die Ackerfläche - erweitert. Die bisherige Begrenzung dieser Klausel auf 30 ha entfällt.
Schließlich können die Bundesländer im kommenden Jahr entscheiden, die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete um ein weiteres Jahr auf 2019 zu verschieben. AgE (29.12.2017)
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