Fleischindustrie

Neue Infektionsvorschriften in Nordrhein-Westfalen

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Die Beschäftigten in größeren Betrieben der Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen müssen künftig auf Kosten des Inhabers mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Das schreibt eine neue Allgemeinverfügung des Düsseldorfer Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom vergangenen Samstag vor. Die neuen Vorgaben gelten ab diesem Mittwoch für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten - unabhängig davon, ob es sich um eigene Mitarbeiter oder Werkvertragsnehmer handelt. Nur Personen, die nachweislich zweimal innerhalb einer Woche negativ getestet wurden, dürfen in der Produktion eingesetzt werden.
Die Betriebe werden zudem verpflichtet, die Namen und Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsadressen sämtlicher auf dem Betriebsgelände anwesender Personen zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren, um sie gegebenenfalls den Behörden verfügbar machen zu können. "Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs beziehungsweise eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten", erklärte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Darum sollte der Infektionsschutz noch einmal deutlich gestärkt werden. Das frühzeitige Erkennen von Infektionen sei ein zentraler Schlüssel dazu.
Laumann stellte weiter klar, dass es für die Nachverfolgung zwingend notwendig sei, die aktuellen Kontaktdaten der Menschen zu haben, die sich auf dem Betriebsgelände aufgehalten hätten. "Es kann nicht sein, dass bei einem Ausbruchsgeschehen die Behörden vor Ort tagelang diesen Daten hinterherlaufen müssen", so der Minister. Er erinnerte in diesem Zusammenhang auch noch einmal an die konsequente Einhaltung der Arbeitsschutzstandards, denen gerade in der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zukomme. AgE (30.06.2020)
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