Noch keine Entscheidung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

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Noch keine Entscheidung ist über die vom Bundesrat geforderte Änderung des Bundesjagdgesetzes gefallen. Die zuständigen Bundestagsausschüsse werden am Mittwoch ihre Voten abgeben. Das Gesetz zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten, in dem nach dem Willen der Länderkammer die Regelungen zum Jagdgesetz untergebracht werden sollen, wird der Bundestag aller Voraussicht nach am kommenden Donnerstag beschließen. Unter anderem fordert eine Mehrheit der Länder bundeseinheitliche Voraussetzungen für die Erteilung von Jagdscheinen sowie einheitliche Anforderungen an die Jagdmunition an. Dem Vernehmen nach gibt es vor allem aus Bayern Kritik an einzelnen Formulierungen des Bundesratsvorschlags.
Ebenfalls am Donnerstag steht die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf der Tagesordnung des Bundestages. Anlass für die Gesetzesänderung sind notwendige Anpassungen, die sich aus aktuellen Entwicklungen im deutschen Naturschutzrecht ergeben. Für die Schaffung eines anzustrebenden Biotopverbundes im Bundesgebiet soll das Zieljahr 2027 festgeschrieben werden. Eine Neudefinition der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft, die auf Länderseite gefordert worden war, kommt hingegen nicht.
Der Ernährungsausschuss des Bundestages wird sich am Mittwoch unter anderem mit dem Antrag der Grünen „Landwirtschaft braucht Zukunft - Gutes Essen braucht eine gute Landwirtschaft“ sowie einem Antrag der Linksfraktion zur Einführung eines „Hygiene-Smileys“ für Lebensmittelbetriebe befassen. Ein Antrag der Linken für eine stärkere Regulierung des Bodenmarktes soll am Donnerstag im Plenum ohne Aussprache in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. AgE (30.05.2017)
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