Obstbauern aus Nordrhein-Westfalen, die in diesem Frühjahr von existenzbedrohenden Ernteeinbußen infolge von Wetterextremen betroffen waren, dürfen auf finanzielle Unterstützung durch das Land hoffen. Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking stellte den betroffenen Betrieben Hilfe in Aussicht. Dort, wo Existenzen bedroht sind, werden wir den durch die Ernteausfälle betroffenen Betrieben einen Teil des entstandenen Schadens ersetzen, kündigte sie gestern beim Verbandstag des Provinzialverbandes in Köln-Auweiler an.
Die Ministerin räumte ein, dass die Risikoabsicherung in erster Linie Aufgabe der Betriebe sei. Da Frostschäden an Obst jedoch nicht versicherbar seien und eine Risikovorsorge nur begrenzt möglich sei, müsse man den Obstbauern in dieser Ausnahmesituation helfen. Die Details der finanziellen Unterstützung, zur Antragstellung und zur Abwicklung müssen laut Schulze Föcking noch abgestimmt werden. Das förmliche Verfahren dazu solle Anfang 2018 starten.
Entsprechend der Eckpunkte des Ministeriums würden Schäden nur dann in Teilen ausgeglichen, wenn der Schadensbetrag mindestens 30 % des Umsatzes des Gesamtbetriebes betrage, erläuterte die Ressortchefin. Zudem würde maximal die Hälfte der Ernteausfälle eines Betriebes bis zu einer Höhe von maximal 150 000 Euro erstattet. Die Abwicklung der Hilfen solle über die Landwirtschaftskammer laufen. Das Ausmaß der Schäden in Nordrhein-Westfalen wird der Ministerin zufolge auf 10 Mio Euro bis 15 Mio Euro geschätzt. AgE
(11.12.2017)