Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Oldenburg über die Gebührenordnung für die amtliche Futtermittelkontrolle haben die klagenden Mitgliedsfirmen des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT) Berufung eingelegt. Wir sind nach wie vor nicht damit einverstanden, dass für die amtliche Futtermittelüberwachung Gebühren von den betroffenen Unternehmen erhoben werden, erklärte dazu gestern DVT-Geschäftsführer Peter Radewahn. Die Verhandlungen würden nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg weitergeführt. Die Urteile des Verwaltungsgerichts seien damit weiterhin nicht rechtskräftig.
Aus der Sicht des Verbandes hätten die Gebührenbescheide aufgehoben werden müssen. Die Unternehmen der Futtermittelwirtschaft seien keine Hochrisikobetriebe, die mit ihrer Tätigkeit von sich aus den Anlass für die amtlichen Kontrollen gäben. Das genaue Gegenteil sei der Fall, wie Tausende von Eigenkontrollen tagtäglich bewiesen, betonte Radewahn. Die amtliche Kontrolle sei ein Element der staatlichen Daseinsfürsorge und müsse wie bisher aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden.
Niedersachsen führte als erstes Bundesland 2014 Gebühren für die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung ein. Dagegen setzten sich die DVT-Mitgliedsfirmen politisch und gerichtlich mit Hunderten von Anfechtungsklagen zur Wehr. Das Verwaltungsgericht Oldenburg stellte im September in drei parallel verhandelten Musterklagen fest, dass die Gebühreneinführung grundsätzlich zwar mit dem Grundgesetz vereinbar sei, die Landesverordnung selbst aber gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. Danach wurden zwei Klagen von dem erstinstanzlichen Gericht abgewiesen und nur einer Klage teilweise stattgegeben. AgE
(26.10.2015)