RWZ Rhein-Main ermöglicht Einzelpersonen die Mitgliedschaft

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Der genossenschaftlich strukturierten Raffeisen Warenzentrale (RWZ) Rhein-Main können künftig auch Einzelpersonen, insbesondere Landwirte im Haupterwerb, als Mitglieder angehören. Die dazu erforderliche Änderung der Satzung wurde bei einer außerordentlichen Generalversammlung gestern Abend in Köln beschlossen. Alle 43 anwesenden Stimmberechtigten billigten den neuen Satzungspassus, wonach selbstständige, aktiv tätige Landwirte der RWZ als Mitglied beitreten können. Gleichzeitig wurde mit dem Beschluss auch das Mehrstimmrecht nach Anteilen eingeführt, und zwar bis zu einer jeweiligen Obergrenze von einem Zehntel der bei einer Gesellschafterversammlung anwesenden Stimmen.
Vor der Abstimmung hatte der RWZ-Aufsichtsratsvorsitzende Friedhelm D e c k e r auf den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft und im ländlichen Genossenschaftswesen hingewiesen. Mit der Satzungsänderung trage die RWZ diesem Strukturwandel Rechnung und passe die Mitgliederstruktur an die veränderten Verhältnisse beziehungsweise Kundenbeziehungen an. Decker wies darauf hin, dass sich die Anzahl der landwirtschaftlichen und weinbautreibenden Betriebe im RWZ-Gebiet in den letzten 20 Jahren von 170 000 auf etwa 70 000 verringert habe. Dem folgend sei auch die Zahl der RWZ-Mitgliedsgenossenschaften drastisch gesunken; während vor rund 20 Jahren noch mehrere hundert Warengenossenschaften im RWZ-Geschäftsgebiet aktiv gewesen seien, zähle man mittlerweile nur noch knapp 50, davon gerade einmal zehn mit einem Jahresumsatz von mehr als 20 Mio Euro.
Die RWZ habe, um das landwirtschaftliche Warengeschäft auf genossenschaftlicher Basis aufrechtzuerhalten, eine Vielzahl von Warengeschäften von ihren Mitgliedsgenossenschaften übernehmen müssen; auf diese Weise sei die RWZ zunehmend in das Direktgeschäft mit der Landwirtschaft sowie dem Wein- und Gartenbau eingestiegen, stellte Decker fest. Mittlerweile tätige die RWZ rund 80 % ihres Umsatzes mit Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau treibenden Einzelbetrieben. „Mit einer direkten Mitgliedschaft unserer Kunden an der RWZ bieten wir den Landwirten, Winzern und Gartenbauern auch zukünftig eine genossenschaftliche Heimat, vor allem dort, wo schon lange keine Ortsgenossenschaft mehr tätig ist. Außerdem erreichen wir eine noch bessere Identifikation mit unserem Unternehmen“, betonte der Aufsichtsratsvorsitzende. AgE (01.02.2013)
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