Sanktionsrisiko bei der Anlage von Blühstreifen verringern

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Mehr Spielraum bei den Sanktionsschwellen für Greeningmaßnahmen hat der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Eberhard Hartelt, von der Politik verlangt. Bei der Vorstellung erster Erkenntnisse zum Projekt „Lebendige Agrarlandschaften“ kritisierte Hartelt heute in Berlin das hohe Sanktionsrisiko, das beispielsweise mit der Anlage von Blühstreifen verbunden sei. Bereits geringe Abweichungen bei den Flächenangaben nach unten oder oben würden teils empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dies halte viele Landwirte von der Anlage solcher Streifen ab, die ansonsten durchaus Interesse an entsprechenden Maßnahmen hätten.
Um die Bereitschaft der Bauern zur Anlage von Blühstreifen und weiteren Agrarumweltmaßnahmen nicht im Keim zu ersticken, müssten daher die Auslöseschwellen für Sanktionen nach oben gesetzt werden, forderte Hartelt. Der Gesetzgeber dürfe den guten Willen der Landwirte zum Erhalt der Biodiversität nicht mit einem erhöhten Kontroll- und Sanktionsrisiko bestrafen.
Darüber hinaus plädiert der DBV-Umweltbeauftragte dafür, dass die Bauern stärker bei der Anlage von Blühstreifen unterstützt werden. Einzelne Gemeinden in Rheinland-Pfalz seien hier mit gutem Beispiel vorangegangen und hätten im Rahmen des Projekts „Lebendige Agrarlandschaften“ die Kosten für das Saatgut übernommen, erläuterte Hartelt. AgE (06.06.2017)
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