Schmidt verteidigt Ja zur Glyphosat-Neuzulassung

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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat die heutige Zustimmung Deutschlands für eine fünfjährige Wiederzulassung von Glyphosat verteidigt. Er nennt drei wesentliche Gründe für das Ja, als ersten die Wiederaufnahme der Biodiversitätsklausel im Kommissionsentwurf, welche man bereits im vergangenen Jahr - auch mit dem Bundesumweltministerium - verhandelt habe. Diese bedeutet laut Schmidt eine „Stärkung der Rolle von Biodiversität und Tierwelt“.
Zudem sei eine Aufklärung der unterschiedlichen Einschätzungen von Gremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Hinblick auf die gesundheitlichen Gefahren für den Menschen von der EU-Kommission zugesagt worden, führt Schmidt als zweites Argument an. Ebenso habe die Brüsseler Behörde einer Prüfung der Optimierungsmöglichkeiten des Genehmigungsverfahrens für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sowie der Erstellung eines Berichtes darüber zugestimmt, erläutert Schmidt den dritten Grund.
Schließlich gibt der CSU-Politiker generell zu bedenken, dass sich die EU-Kommission ohnehin für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entschieden hätte. Die Kommission hätte damit den Wirkstoff ohne diese Bedingungen verlängert. „National werden wir darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen im Sinne restriktiverer Anwendungen ergreifen“, kündigte Schmidt an.
Derweil begrüßte der Industrieverband Agrar (IVA) zwar die beschlossene Erneuerung der Glyphosat-Genehmigung, kritisierte jedoch die deutlich verkürzte Zulassungsdauer scharf. Laut IVA-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietrich Pradt wäre nach den Regeln der entsprechenden EU-Zulassungsverordnung eine Genehmigung für 15 Jahre angebracht gewesen.
Ähnlich äußerten sich die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA). Deren Generalsekretär Pekka Pesonen bezeichnete die Zulassungsdauer von „lediglich“ fünf Jahren als schon deshalb nicht verständlich, weil sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Wirkstoff als unbedenklich eingestuft hätten. AgE (28.11.2017)
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