SPD will Novelle des Tierschutzgesetzes

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Die SPD will noch in dieser Legislaturperiode das Tierschutzgesetz ändern. Das hat die stellvertretende Vorsitzende der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, Ute Vogt, bei der Vorstellung eines Positionspapiers ihrer Fraktion zum Thema „Tierschutz“ gestern in Berlin angekündigt. Vogt fordert von der Union, vom „Prinzip der verbindlichen Freiwilligkeit“ abzurücken und stattdessen das Tierschutzgesetz zum Wohl der Tiere zu novellieren.
Regelungsbedarf sieht die SPD-Fraktion dem Papier zufolge bei den Haltungsbedingungen, So müssten künftig alle Tiere einen Zugang zu unterschiedlichen Klimazonen erhalten. Zudem seien verschiedene Stallbereiche mit unterschiedlichen Bodenbelägen auszustatten. Darüber hinaus müssten in den Ställen Angebote für artgerechte Beschäftigungen geschaffen und genügend Platz gewährleistet sein.
Ferner verlangt die SPD einen Sachkundenachweis für Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere halten. Wegkommen will die Fraktion von nicht-kurative Eingriffen am Tier, ohne dafür Fristen zu nennen.
Bekräftigt wird in dem Papier die Forderung nach einer flächengebundenen Tierhaltung. Keine gesellschaftliche Legitimation sieht die SPD für „Tierhaltungsanlagen in einer Dimension von mehreren zehntausend Plätzen“. Mit einer Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) will die Fraktion unter anderem Tierschutzmaßnahmen finanzieren. AgE (22.06.2015)
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