Die Abschaffung des Systems der freiwilligen Etikettierung von Rindfleisch steht im Mittelpunkt eines Entwurfs zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, den das Bundeskabinett in dieser Woche beschlossen hat. Zwar sollen freiwillige Angaben zum Rindfleisch weiterhin möglich bleiben; sie sollen aber künftig nicht mehr im Vorhinein genehmigt werden müssen. Damit setzt die Bundesregierung eine entsprechende Änderung im EU-Recht um.
Die Neuregelung geht einher mit der vollständigen Übertragung der Kontrolle der obligatorischen Angaben auf den Bund. Die bisherige Aufteilung zwischen Bund und Ländern habe sich aufgrund der damit verbundenen Reibungsverluste bei der Feststellung der Zuständigkeit nicht bewährt, heißt es in der Begründung.
Künftig sollen die Kontrollen ausschließlich von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durchgeführt werden. Gleichzeitig muss der Bund keine privaten Kontrollstellen mehr anerkennen, die derzeit von den Ländern beauftragt werden. Schließlich erwartet die Bundesregierung von der Zentralisierung der Kontrollzuständigkeit bei der BLE, dass damit grenzüberschreitende Betrugsfälle im Bereich der Rindfleischetikettierung künftig besser bekämpft werden können. AgE
(16.02.2015)