Tarifeinigung in der Landwirtschaft

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Auf Lohnerhöhungen und Arbeitszeitflexibilisierung haben sich der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) verständigt. Nach der heute von beiden Seiten beschlossenen Bundesempfehlung werden die Löhne und Gehälter ab dem 1. Januar 2018 um 3,0 %, ab dem 1. Januar 2019 um 2,5 % und ab dem 1. Januar 2020 um weitere 1,5 % angehoben. Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 30. Juni 2020.
Da die letzte Lohnerhöhung für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft bereits am 1. Juli 2014 erfolgte, haben sich GLFA und IG BAU darauf geeinigt, zum Ausgleich alle Lohngruppen in den regionalen Tarifverträgen auf Basis der am 30. Juni 2015 geltenden Tariflöhne vorab rechnerisch um 3 % zu erhöhen.
Der Lohn in der untersten Lohngruppe beträgt in Fortführung der Lohnhöhe aus dem Mindestentgelttarifvertrag Landwirtschaft und Gartenbau ab dem neuen Jahr 9,10 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2019 gilt der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns.
Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit sieht die Bundesempfehlung zwei Ausgestaltungen vor. Kernpunkte sind dabei eine Jahresarbeitszeit von 2 088 Stunden, eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden sowie eine Verstetigung des Monatseinkommens. Die Umsetzung soll nun in den regionalen Rahmentarifverträgen erfolgen.
GLFA-Präsident Martin Empl bezeichnete die Bundesempfehlung als „positives Signal für eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den Betrieben“. Mit der vorgeschlagenen überproportionalen Anhebung der Ausbildungsvergütungen werde ein Beitrag geleistet, den Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv zu halten und Nachwuchs zu sichern. Mit der Bundesempfehlung sei es uns gelungen, den entstandenen Lohnabstand zu anderen Branchen wieder aufzuholen, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Harald Schaum. Zudem werden die Arbeitszeit künftig einheitlich gestaltet, nachdem hier über die verschiedenen Regionen hinweg ein regelrechter Wildwuchs entstanden sei..
Die Inhalte der Bundesempfehlung müssen nun in regionalen Verhandlungen zwischen den Mitgliedsverbänden des GLFA und der IG BAU umgesetzt werden. AgE (20.12.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.
EEG
Grünes Licht für das Solarpaket
29.04.2024 — Bundestag und Bundesrat haben das "Solarpaket 1" beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen. Unter anderem wurden neue Fördersegmente für Agri-PV-Anlagen geschaffen. Auch für die Bioenergie bringt das Gesetz Änderungen.
Wolfspolitik
Hessen kündigt Änderungen an
29.04.2024 — Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Jung angekündigt. Außerdem sollen die Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst übergeben. Der Hessische Bauernverband begrüßte die Maßnahmen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.

xs

sm

md

lg

xl