Um eine besonders bodenschonende Vorbereitung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für die Frühjahrsbestellung mit Zwischenfrüchten und Grasuntersaaten zu ermöglichen, können die bayerischen Landwirte künftig mit dem Bodenumbruch einen Monat früher beginnen als bisher. Wie das bayerische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, wurde der frühestmögliche Umbruchtermin auf den 16. Januar vorverlegt. Dieser Zeitpunkt gelte auch für Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die nach der Ernte von ÖVF-Leguminosen anzubauen seien.
Die Neuregelung solle dazu beitragen, Bodenverdichtungen zu vermeiden und eine gute Bodenstruktur zu erhalten, erklärte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner. Dies diene dem Erosionsschutz, der Grundwasserneubildung, der Wasser- und Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen und damit auch der Bodenfruchtbarkeit.
Die Vorgaben zum Erosionsschutz auf erosionsgefährdeten Flächen sowie die Bestimmungen der Agrarumweltmaßnahmen seien allerdings weiterhin einzuhalten, betonte der Minister. Die neue Vorgabe wird dem Münchener Agrarressort zufolge mit der Novellierung der Erosionsschutzverordnung zum 1. Januar 2016 umgesetzt. AgE
(29.10.2015)