Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung vorgelegt

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Die Zulassung neuer Düngemittel sowie neuer Ausgangsstoffe für Düngemittel sieht die Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung vor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat übermittelt hat. Unter anderem soll mit Eisensulfat ein weiterer Eisendünger zur Blattdüngung zugelassen werden. Damit folgt das Ressort ebenso einer Empfehlung seines Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen wie mit der vorgesehenen Zulassung von Eisenhumat mit einem Mindestgehalt von 6 % anstatt wie bislang 8 %. Zu Unterstützung der Methanbildung in Biogasanlagen soll der Einsatz von zwei Nickelverbindungen erlaubt werden. Ferner sollen künftig neue Komplexbilder zur Anwendung kommen können, die die Aufnahme von Nährstoffen bei Blattanwendung verbessern.
Einige Regelungen der Änderungsverordnung zielen auf einen effizienteren Einsatz von Phosphat ab. Zu „Konverterkalk“ sollen künftig phosphathaltige Aschen hinzugegeben werden dürfen, und zwar jeweils in die flüssige Schmelze. Damit soll nicht zuletzt das Recycling von Phosphor aus Klärschlämmen unterstützt werden. Umgestellt werden soll die Kennzeichnung phosphathaltiger Düngemittel. Hersteller sollen eine wirksamkeitsorientierte Auswahl des passenden Phosphordüngers ermöglichen. AgE (05.03.2015)
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