Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 soll den Mitgliedstaaten mehr Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung konkreter agrarpolitischer Maßnahmen einräumen. Plänen der Europäischen Kommission zufolge, die an diesem Mittwoch von EU-Agrarkommissar Phil Hogan vorgestellt werden sollen, will sich die Behörde stärker mit der Aufstellung der Rahmenbedingungen sowie der Überprüfung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten befassen. Den EU-Ländern soll hingegen mehr Freiheit bei der Art und Weise wie sie gesetzte Ziele erreichen wollen, gegeben werden.
Dies soll der sogenannten Subsidiarität - der Entscheidungsfindung auf der niedrigstmöglichen Ebene - stärker Rechnung tragen. Die Kommission begründet dies damit, dass viele regionalangepasste Maßnahmen, so etwa im Umweltschutz, dann deutlich zielgerichteter wirken könnten.
Die GAP nach 2020 ist nach Darstellung von Kommissionsvertretern zufolge eher als Evolution zu verstehen, denn als Revolution, da es keine einschneidenden Neuerungen geben soll. Die Schwerpunkte der kommenden Reform zielen vor allem auf den Umwelt- und Klimaschutz, auf die Sinnhaftigkeit und Abstimmung von Fördermaßnahmen, etwa mit dem Ziel der landwirtschaftlichen Einkommensstabilisierung. Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf Innovation und Bildung sowie auf ein besseres Ineinandergreifen der verschiedenen institutionellen Ebenen bis hin zu den Landwirten selbst gelegt.
Die Einschränkungen hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der EU-Agrarpolitik, die sich durch den Brexit und zusätzliche Aufgaben der Europäischen Union ergeben, haben noch keinen konkreten Eingang in die Kommissionsüberlegungen zur GAP nach 2020 gefunden. Die Behördenvertreter wiesen darauf hin, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU erst im kommenden Frühjahr verabschiedet werden solle. Erst dann könnten die finanziellen Auswirkungen konkret in die künftige Ausgestaltung der GAP aufgenommen werden. AgE
(28.11.2017)