Ad-hoc-Hilfen für Obstbauern und Winzer in Baden-Württemberg

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Die baden-württembergische Landesregierung hat Ad-hoc-Hilfen in einer Gesamthöhe von 49,44 Mio Euro für die im April durch Fröste geschädigten Obstbauern und Winzer im Land beschlossen. Das zuwendungsfähige Schadensvolumen liegt bei rund 120 Mio Euro. Bereits unmittelbar nach dem Jahrhundertfrost vom 19. bis 22. April 2017 sei zu befürchten gewesen, dass die Schäden im Obst- und im Weinbau massiv sein würden, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk zu dem Kabinettsbeschluss gestern in Stuttgart. Nach der Ernte habe sich dies nun leider bestätigt.
Zuvor hatte der Minister das Kabinett darüber informiert, dass bis Ende Oktober rund 2 500 Anträge von betroffenen Landwirten und Winzern bei den Landwirtschaftsämtern eingegangen seien. Dabei sei das höchste Schadensvolumen auf die Bereiche Kern-, Stein-, und Beerenobst mit rund 92 Mio Euro entfallen, gefolgt vom Weinbau mit rund 27 Mio Euro. Regional am stärksten betroffen sei der Bodenseekreis mit 467 Anträgen und einem beantragten Schadensvolumen von 33 Mio Euro, gefolgt vom Ortenaukreis mit 18,9 Mio Euro.
Die angemeldeten Frostschäden liegen Hauk zufolge bei rund 90 % der Anträge unter 100 000 Euro und bei rund 10 % und damit 246 Anträgen über 100 000 Euro. Der CDU-Politiker betonte, dass dieses Ereignis die Bauern gerade auch vor dem Hintergrund der allgemein schwierigen Situation besonders hart treffe. Die Existenzängste Einzelner seien groß.
Wichtig für Baden-Württemberg sowie die Landwirte und Winzer sei es aber, nicht nur auf Entschädigungen zu setzen; es brauche langfristige Lösungen, wie mit dem Klimawandel in der Landwirtschaft umgegangen werden sollte, betonte Hauk. Für zwingend erforderlich hält er die Einführung einer steuerfreien Risikorücklage für Landwirte auf Bundesebene, die Anpassung der Förderpolitik und Förderbedingungen für präventive Maßnahmen der landwirtschaftlichen Unternehmen gegen Witterungsrisiken, wie zum Beispiel die Frostschutzberegnung, sowie die Erarbeitung eines Konzepts für die Etablierung einer umfassenden Risikoabsicherung, beispielsweise über eine Mehrgefahrenversicherung mit staatlicher Unterstützung. AgE (24.11.2017)
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