Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht Klärungsbedarf hinsichtlich einer möglichen Ausweitung des sogenannten sicherheitserheblichen Zeitraums von sieben Tagen für Arzneimittelgaben auf andere Nutztierarten als Masthähnchen. Zu diesem Zweck hat das Agrarressort bei der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) Hannover im Verbund mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse im Januar 2018 vorliegen sollen.
Nach der Dritten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts, die am 17. März 2016 in Kraft getreten ist, müssen für Masthähnchen bei der Verbringung in den Schlachthof im Rahmen der Informationen für die Lebensmittelkette für die gesamte Mastdauer Angaben zur Verabreichung von Antibiotika gemacht werden. In einer Entschließung hatte der Bundesrat zuvor gefordert, dies auch für Mastputen vorzuschreiben.
In seiner Stellungnahme zu dieser Entschließung weist das Bundeslandwirtschaftsministerium darauf hin, dass nach seiner Einschätzung die wissenschaftliche Begründung für eine Ausweitung der Regelung bislang nicht ausreiche. Eine vorliegende niedersächsische Studie liefere dafür keine hinreichende Datengrundlage. Dies soll mit der nun in Auftrag gegebenen Studie nachgeholt werden. Laut Ministerium ist dies umso wichtiger, als die bisherigen Bemühungen auf europäischer Ebene zur Festlegung des sicherheitserheblichen Zeitraums bei Schlachttieren angesichts fehlender Daten nicht zum Erfolg geführt hätten. AgE
(04.05.2016)