Nach der Veröffentlichung der ersten Ausschreibungsergebnisse für Biomasse gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben Fach- und Branchenverbände Nachbesserungen beim Ausschreibungsdesign gefordert. In einer gemeinsamen Pressemitteilung führen der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) die geringe Menge der bezuschlagten Gebote unter anderem auf die relativ niedrigen Gebotshöchstwerte, insbesondere für Neuanlagen, zurück. Zum anderen sei es unter den jetzigen Rahmenbedingungen für Bestandsanlagen, deren Vergütungszeitraum erst Ende 2021 oder später ende, unattraktiv, sich bereits früher an einer Ausschreibung zu beteiligen, heißt es weiter. Interessant sei, dass neben Anlagen, die Rest- und Abfallstoffe einsetzten, augenscheinlich eine Reihe von Anlagen bezuschlagt worden seien, die nachwachsende Rohstoffe verwendeten.
Aus Sicht der Verbände bleibt unklar, inwiefern das politische Ziel erreicht wurde, die bestehende Vielfalt der Akteure zu bewahren. In jedem Fall benachteilige das angewendete Verfahren, Zuschläge allein von der Höhe der Gebote abhängig zu machen, standortangepasste kleinere und mittelständische Anlagen der Land- und Forstwirtschaft, so die Bioenergieverbände. Sie erinnern an ihren Vorschlag, mittels eines Systems von Korrekturfaktoren einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Akteuren, Anlagenkonzepten und Technologien herzustellen. Diese Korrekturfaktoren sollten ihrer Ansicht nach bereits bei der nächsten Bioenergie-Ausschreibung angewandt werden.
Nach Auffassung des Biogasrat+ diskriminiert die erste Ausschreibungsrunde moderne und effiziente Neuanlagenkonzepte. Der Verband forderte erneut eine Korrektur des Gebotshöchstwertes von 14,88 t/kWh auf 16,9 ct/kWh, wie er bislang nur für Bestandsanlagen gilt. Die Korrekturfaktoren lehnt der der Biogasrat+ dagegen als wettbewerbsverzerrend ab. AgE
(21.09.2017)