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Das Bundeskabinett hat sich auf die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt. Es stimmte heute dem von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf zu. Diesem waren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sowie Diskussionen im Koalitionsausschuss vorangegangen. Gabriel sieht in dem geschaffenen Konsens einen Garant für die Branche, trotz anstehender Wahlen und möglicher Regierungswechsel auf den Fortbestand der Regelungen vertrauen zu können. Alle Länderregierungen mit ihren unterschiedlichen parteipolitischen Zusammensetzungen seien beteiligt gewesen und hätten sich kompromissbereit gezeigt.
Laut Kabinettsbeschluss werden Biomasseanlagen wie Wind- und Solaranlagen bereits ab 2017 am Ausschreibeverfahren teilnehmen. Mit Hilfe der Ausschreibungen sollen Bestandsanlagen eine zehnjährige Anschlussförderung erhalten. Die Ausschreibungsmenge für Neu- und Bestandsanlagen zusammen beläuft sich von 2017 bis 2019 auf jährlich 150 MW; ausgenommen bleiben Biomasseanlagen bis 150 kW. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre sollen bei der nächsten Novelle des EEG bestimmt werden. Obwohl bereits viele Punkte nun direkt im EEG festgelegt werden, wird die Regelung des formellen Verfahrens immer noch auf eine Verordnung verlegt, die von der Bundesregierung noch beschlossen werden muss.
Im Bereich der Photovoltaik wird eine Länderöffnungsklausel eingeführt, wonach die Länder ermächtigt werden, die Nutzung von Acker- und Grünflächen in bestimmten Gebieten zuzulassen. Gabriel verteidigte in einem weiteren Punkt den Vorrang der Erdverkabelung. Dieser werde nicht als Bremsklotz, sondern als Eisbrecher wirken, zeigte sich der Minister überzeugt. Zwar seien jetzt Neuplanungen nötig. Das Festhalten an Freileitungen habe aber dem Netzausbau deutlich mehr Verzögerungen gebracht, da real aufgrund zahlreicher Proteste von Bürgern und Kommunen in den vergangenen Jahren kein einziger Kilometer gebaut worden sei.
Nach den Beratungen im Parlament wird das Gesetz in den Bundesrat gehen. Gabriel wollte sich zum Zeitplan nicht weiter äußern. Die Länder sind aber um Fristverkürzung gebeten worden, so dass das EEG bereits am 17. Juni in der Länderkammer beraten werden könnte. Sollte es noch Anträge zur Biomasse geben, würde zusätzlich eine Sondersitzung des Agrarausschusses im Bundesrat nötig. AgE
(09.06.2016)