Die Bundesregierung unterstützt die Initiative des Bundesrates für ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland. Das geht aus der Stellungnahme der Regierung zu dem von der Länderkammer vorgelegten Gesetzentwurf hervor, die das Kabinett heute beschlossen hat.
Darin macht die Regierung gleichzeitig Diskussionsbedarf hinsichtlich der vom Bundesrat vorgeschlagenen Übergangsfrist von zehn Jahren geltend. Diese Frist müsse so ausgestaltet sein, dass die Grundrechte der Pelztierfarmbetreiber unter Abwägung aller Belange gewährt würden. Angesichts der seit Jahren andauernden Diskussion sei davon auszugehen, dass die derzeit existierenden Farmen nicht erst vor wenigen Jahren ihren Betrieb aufgenommen hätten. Vor diesem Hintergrund erscheine eine Übergangsfrist von zehn Jahren nicht von vornherein offensichtlich als zu kurz.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte ein etwaiges Verbot der Pelztierhaltung nicht im Tierschutzgesetz, sondern im Tierzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz geregelt werden. Gleichzeitig sollte das Verbot nicht auf die Pelzgewinnung, sondern auf die Gewinnung von Pelztiererzeugnissen abgestellt werden, heißt es in der Stellungnahme. AgE
(27.08.2015)