Das Ende Oktober vom Bundeslandwirtschaftsministerium angekündigte Konzept des sanktionsfreien Fehlers muss aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auch rückwirkend für das Jahr 2016 Anwendung finden. Geringfügige Verstöße gegen Cross-Compliance-Vorschriften sollten entsprechend von allen Bundesländern ohne zu hohen Verwaltungsaufwand und einheitlich bewertet werden, forderte der Verband außerdem heute in Berlin. Die Regelung sieht vor, dass bei kleinen Fehlern, die dem Betriebsinhaber trotz angemessener Sorgfalt versehentlich unterlaufen sind, von Sanktionen abgesehen werden kann. Dies gilt beispielsweise bei der verspäteten Meldung des Zu- oder Abgangs einzelner Rinder an die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT).
Aus Sicht des Bauernverbandes ist diese Erleichterung längst überfällig gewesen. Die Geduld der Landwirte in dieser Frage wurde auf eine harte Belastungsprobe gestellt; sie brauchen zeitnah Klarheit und Rechtssicherheit, betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Gewissenhafte Landwirte dürften nicht mehr durch unangemessene Sanktionen entmutigt werden.
Gemeinsam hätten Bauernverband und Ministerium seit Jahresbeginn mit der EU-Kommission um eine Korrektur der strengen Auslegung zur Anwendung des Frühwarnsystems bei geringfügigen Verstößen gerungen, um eine unverhältnismäßige Sanktionierung von in der Regel nicht zu vermeidenden geringfügigen Verstößen zu erreichen. Dies betreffe insbesondere verspätete Tiermeldungen und Tierkennzeichnungen. AgE
(10.11.2016)