Das Bundeslandwirtschaftsministerium will von der sogenannten Phase 1 beim Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Gebrauch machen. In einem Schreiben an die zuständigen Länderressorts verwies das Ministerium Ende letzter Woche auf die entsprechende Möglichkeit der Brüsseler Opt-out-Richtlinie.
Danach kann ein Mitgliedstaat bis zum 3. Oktober 2015 dazu auffordern, dass die Antragsteller den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet ausschließen. Betroffen sind nach Ministeriumsangaben acht gentechnisch veränderte Maislinien, über deren Zulassung die EU-Kommission in Kürze zu entscheiden hat.
Nach dem Schreiben sollen die Länder bis zum 11. September dem Bund mitteilen, ob ihr Hoheitsgebiet von der Zulassung ausgenommen werden soll. Zudem sollen sie dem Bund Begründungen liefern, die dafür sprechen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium macht in dem Schreiben zugleich deutlich, dass der Bund auch ohne eine Rückäußerung der Länder davon ausgehen werde, dass sie von der Zulassung ausgenommen werden wollten.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte bereits Ende Juli gegenüber AGRA-EUROPE angekündigt, die Möglichkeiten der Phase 1 nutzen zu wollen und betont, er wolle sich dazu mit den Ländern abstimmen. AgE
(27.08.2015)