Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 ist mit großer Mehrheit von Union und SPD im Bundestag beschlossen worden. Bei 574 abgegebenen Stimmen gab es 444 Ja-Stimmen, darunter auch die vom Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), Artur Auernhammer, und die vom Vorsitzenden des Bundestagsernährungsausschusses, Alois Gerig. Beide hatten sich bis zum Schluss sehr kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert.
Mit der Novelle werden die Einspeisevergütungen für die erneuerbaren Energien Sonne, Wind und Biomasse ab 2017 auf Ausschreibeverfahren umgestellt. Dem Gesetz waren zähe Verhandlungen vorangegangen. Vor allem für die Biomasse war ein Todesstoß von der Branche prophezeit worden. Zuletzt hatte der zuständige Bundestagswirtschaftsausschuss die vorgesehene Mindestgröße für Bestandsanlagen zur Teilnahme an den Ausschreibungen aufgehoben und somit eine zehnjährige Anschlussförderung für diese Anlagen ermöglicht.
Licht und Schatten bei der Novelle sehen der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Verbände der Bioenergiebranche. In einer gemeinsamen Pressemeldung begrüßten DBV, BBE sowie der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) die Verbesserungen für Bestandsanlagen. Es gebe erstmals einen Ansatz, einen massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern, stellten die Verbände fest. Weiterhin kritisch sehen sie allerdings die Gebotshöchstpreise bei den Bioenergie-Ausschreibungen. Mittelfristig wollen die Verbände zudem eine deutliche Anhebung des Ausschreibungsvolumens. Gepocht wird auch weiterhin auf eine Berücksichtigung der Größe der Anlagen mittels Korrekturfaktoren. AgE
(11.07.2016)