Eiermarkt noch längst nicht im Gleichgewicht

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Als Folge des Fipronil-Skandals fahren die Eierzulieferer des Lebensmitteleinzelhandels deutliche Verluste ein. Wie der Präsident der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), Friedrich-Otto Ripke, heute berichtete, sind zwar die Erzeugerpreise für Bodenhaltungseier von 7,5 Cent im Juli auf nunmehr 13 Cent bis 14 Cent pro Stück gestiegen. Für die Lieferanten gälten aber noch immer die Anfang des Jahres ausgehandelten Kontraktpreise. Sie müssten also die Eier zum aktuellen Preisniveau zukaufen, um sie dann zu niedrigen Kontraktpreisen an den Handel abzugeben.
Ripke schätzt den daraus resultierenden Handelsschaden auf 30 Mio Euro bis 40 Mio Euro. Derzeit würden die Großen des Lebensmitteleinzelhandels mit der Eierwirtschaft die Preise für 2018 verhandeln; hier werde es „zweifelsfrei zu höheren Preisen kommen“, so der NGW-Präsident. Von den höheren Erzeugerpreisen profitierten aktuell Legehennenhalter, die ihre Erzeugnisse selbst vermarkteten. Allerdings könnten diese bei weitem nicht die Mengen liefern, die der Markt derzeit verlange, so Ripke.
Aufgrund der noch immer bestehenden Lieferengpässe in den Niederlanden drängten Eierproduzenten aus anderen Ländern, unter anderem Spanien und den USA auf den europäischen beziehungsweise deutschen Markt. Allerdings bieten diese laut Ripke Eier an, die teilweise unter schlechteren Haltungsbedingungen als hierzulande produziert worden sind.
Auch in Niedersachsen sind dem Verbandspräsidenten zufolge die unmittelbaren Folgen des Fipronilskandals für einige Betriebe noch immer nicht ausgestanden. Ripke erinnerte daran, dass noch immer vier Betriebe für den Verkauf von Eier gesperrt seien. Die Einnahmenverluste für diese Höfe beliefen sich auf 3 000 Euro bis 4 000 Euro pro Tag. „Die betroffenen Betriebsleiter sind Opfer, keine Täter“, gab der NGW-Präsident zu bedenken. Er rief die zuständigen Behörden dazu auf, den Betrieben bei der Aufarbeitung der Schäden entgegenzukommen. Die Versicherungsleistungen hingen unter anderem vom Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ab. AgE (24.10.2017)
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