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Die Fördersätze für Windkraft und Biomasswe werden zum 1. April 2016 erneut sinken. Wie die Bundesnetzagentur heute bekanntgab, wird zu diesem Termin die Einspeisevergütung für Strom von Windenergieanlagen an Land um 1,2 % und von Biomasse um 0,5 % gekürzt. Bereits im ersten Quartal sinken die Fördersätze um diese Prozentzahlen.
Nach Behördenangaben liegt der Netto-Zubau für Windenergie an Land mit etwa 3 712 MW erneut deutlich oberhalb des Zubaukorridors. Bewegt sich der betreffende Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2 400 MW bis 2 600 MW, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 % pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Bei Biomasse bewegt sich der Zubau mit 67 MW wieder unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 MW, ab der die Förderung zusätzlich zur Basisdegression von 0,5 % gekürzt wird.
Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2014 ab dem kommenden Jahr quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau im Bezugszeitraum von zwölf Monaten. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Fördersätze sind die Zubauzahlen der Monate November 2014 bis Oktober 2015 berücksichtigt worden. AgE
(01.12.2015)