Initiative Tierwohl weist Betrugsvorwürfe zurück

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Die Initiative Tierwohl hat Kritik des Deutschen Tierschutzbundes zurückgewiesen, sie habe das Tierwohl nicht ausreichend im Blick. Die Initiative sei so konzipiert, dass sie mehr Tierwohl in möglichst vielen Höfen ermöglichen wolle, betonte die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung gestern Abend in Bonn. Die dafür erarbeiteten Kriterien lägen sämtlich über dem gesetzlichen Standard. In den ersten eineinhalb Jahren ihres Bestehens habe die Initiative mehr als 13 Millionen Schweine und 255 Millionen Hähnchen und Puten erreicht; das seien deutlich mehr Tiere als mit anderen Ansätzen zuvor erreicht worden seien.
In der neuen Förderperiode ab dem kommenden Jahr würden die Grundanforderungen für alle teilnehmenden Betriebe verbindlich weiter angehoben, berichtete die Gesellschaft. Anhand der Schlachtbefunddaten wolle die Initiative zusätzlich Rückschlüsse auf die Tiergesundheit ziehen. Ferner sei vorgesehen, dass der Lebensmitteleinzelhandel sein finanzielles Engagement auf jährlich 100 Mio Euro allein für schweinehaltende Betriebe ausweite. Parallel dazu werde an der zukünftigen Ausgestaltung für Geflügel gearbeitet. Der Deutsche Tierschutzbund sei eingeladen, den bisherigen Dialog fortzuführen. Wichtig sei ein Austausch „auf konstruktivem Weg und ohne öffentliche Beschuldigungen“.
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, hatte in einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) seine Unzufriedenheit mit der Entwicklung der Initiative geäußert und angedroht, die Mitarbeit aufzukündigen. Die für die Zeit ab 2018 erarbeiteten Anforderungen an die Tierhalter gingen kaum über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus und seien damit zu schwach. Würden sie so umgesetzt, könne man nicht mehr von Tierwohl reden. „Dann stehen wir vermutlich vor dem größten Verbraucher- und Tierschutzbetrug, den es in Deutschland je gegeben hat“, so Schröder. Für die Beteiligten zähle nur eine möglichst hohe Zahl an Schweinen im System, nicht aber das Tierwohl. AgE (26.08.2016)
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