KTG-Flächentransfer zeigt Gesetzeslücken

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Als Beleg für „einige Lücken in der Gesetzgebung und -anwendung“ beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen wertet die brandenburgische Landesregierung den Flächentransfer von der KTG Agrar über die ATU Landbau an die Münchener Rückversicherung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Potsdamer Landtag macht die Landesregierung allerdings noch keine konkreten Angaben zu notwendigen Rechtsänderungen.
Laut Antwort veräußerten 14 KTG-Agrar-Tochterunternehmen Mitte 2015 rund 2 263 ha an Ackerflächen in der Prignitz an die KTG-Tochter ATU Landbau. Die untere Landwirtschaftsbehörde des Landkreises Prignitz habe für dieses Grundstücksveräußerungsgeschäft am 30. Juli 2015 die Genehmigung erteilt. Nur drei Wochen nach dieser Transaktion seien 94,9 % der ATU Landbau an die Münchner Rück verkauft worden. Ein direkter Kauf der Flächen wäre den Ausführungen zufolge dem Rückversicherungskonzern gemäß dem Grundstückserwerbsgesetz versagt worden.
Wie die Landesregierung weiter mitteilte, zahlte die Münchener Rück für den Kauf der Anteile an der ATU Landbau keine Grunderwerbssteuer. Diese werde laut Grunderwerbssteuergesetz erst bei einem Anteilskauf von 95 % fällig. Deren Höhe veranschlagt die Landesregierung bei einem Kauf von 95 % auf 1,8 Mio Euro.
Für den agrarpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, zeigt der Fall, „wie dringend wir rechtliche Änderungen zur Einschränkung von Kapitalinvestoren in der Landwirtschaft brauchen“, und zwar sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene. Ostendorff wirft dem Bund und der Potsdamer Landesregierung vor, sich den schwarzen Peter gegenseitig zuzuschieben, anstatt zu handeln. AgE (17.01.2017)
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