Landwirte sehen mit der Novelle der Düngeverordnung insbesondere durch den Verlust bedarfsgerechter Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nährstoffgabe Probleme auf sich zukommen. Wie eine Online-Umfrage der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) unter 87 Landwirten aus dem gesamten Bundesgebiet ergeben hat, befürchten die Bauern mit dem Wegfall der Herbstdüngung und damit einhergehend vor allem verkürzte Ausbringzeiten Konflikte zwischen optimaler Pflanzenversorgung und Ordnungsrecht. Durch das verlängerte Ausbringverbot für organische Dünger von der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31. Januar sei die Düngung zur Strohrotte oder zu Folgekulturen größtenteils ausgeschlossen, so dass mit schlechteren Bestandsentwicklungen gerechnet werde.
Auch die Einhaltung von festgeschriebenen Grenzwerten zur Bedarfsermittlung und die nicht mehr standortindividuelle Stickstoff-Nachlieferung werden den Betrieben nach eigenem Bekunden zu schaffen machen. Die DLG rät ihnen deshalb dazu, die optimale Nährstoffverfügbarkeit im Boden, das Düngertiming und die Vermeidung von Verlusten noch stärker im Auge zu behalten.
Unkritisch beurteilten die Umfrageteilnehmer die Regelungen zu Lagerung und Ausbringtechnik. Die Vorschriften zur Aufbewahrung organischen Düngers werden der Landwirtschafts-Gesellschaft zufolge von den meisten Ackerbaubetrieben als unkritisch betrachtet, da sie Wirtschaftsdünger zukaufen und direkt ausbringen lassen. Stärker hätten sich die tierhaltenden Betriebe an der künftig längeren Lagerung und den dadurch höheren Lagerkapazitäten gestoßen, vor allem aber an der verpflichtenden Überdachung von Güllebehältern angesichts der deshalb notwendigen baulichen Änderungen und hohen Investitionen. AgE
(25.07.2017)