Letzte Chance für Landwirte, die N-Mangel auf ihren Feldern fürchten. Noch bis zum 1. Oktober erlaubt die neue Düngeverordnung die N-Düngung unter bestimmten Voraussetzungen.
Nach § 6 Abs. 9 der Düngeverordnung ist bis zum 1. Oktober unter bestimmten Voraussetzungen eine N-Düngung in den folgenden Ackerkulturen zulässig:
Zwischenfrüchte bei Aussaat bis zum 15. September
Winterraps bei Aussaat bis zum 15. September
Feldfutter bei Aussaat bis zum 15. September
Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Aussaat bis zum 1. Oktober
Eine N-Düngung ist dann bis zur Höhe des N-Düngebedarfs, jedoch nur bis zu maximal 30 Kilogramm Ammonium-N oder 60 Kilogramm Gesamt-N je Hektar möglich. Ausgeschlossen wird eine Düngung nach Leguminosen, Zuckerrüben, Winterraps, Mais und Kartoffeln. Auch die N-Ausgleichsdüngung für auf dem Feld verbliebenes Getreidestroh ist nicht mehr zulässig.
Die Entwicklung der Rapsbestände bereitet derzeit durch vielerorts ausreichende Niederschläge und kühle Temperaturen wenige Probleme. Das lässt eventuell auftretenden N-Mangel kaum sichtbar werden. Eine möglichst exakte Einschätzung beziehungsweise Ermittlung des aktuellen N-Bedarfes ist deshalb dringend geboten, denn der Stickstoff aus der Mineralisation hat bisher für eine gute erste Entwicklung ausgereicht. Verfärben sich jedoch die älteren Blätter rot, ist dies ein Zeichen für einen akuten N-Mangel in Kombination mit einem Phosphormangel. Bei Wintergerste dagegen ist die Notwenigkeit zur N-Düngung durch die Getreidevorfrucht oft gegeben. Ist zudem das Stroh auf der Fläche verblieben, sollten alle oben genannten Kulturen eine N-Düngergabe erhalten. Nur im Fall höherer N-Bilanzüberschüsse der Vorfrucht könnte sie ausbleiben.
Mit der Düngung eines N-stabilisierten ALZON®-Düngers oder von PIADIN® zu Gülle und Gärrückständen kann zum einen der N-Mangel beseitigt und zum anderen in Folge der ammoniumbetonten Pflanzenernährung (Versauerung der unmittelbaren Rhizosphäre) an Kalzium gebundener Phosphor und ebenso Mangan pflanzenverfügbar werden. Außerdem wird die Wurzelentwicklung gefördert. Die Gefahr des Überwachsens der Bestände bei einer solchen ammoniumbetonten Pflanzenernährung ist im Gegensatz zur Nitratversorgung deutlich geringer und die Winterhärte wird verbessert. Befindet sich bei einem plötzlichen Einbruch strenger Winterkälte verstärkt Wasser in den Zellen, wie dies in der Regel bei Nitraternährung der Fall ist, können diese durch Kristallbildung geschädigt werden. Bei Anwendung von ALZON®-Düngern oder PIADIN® zu Gülle und Gärrückständen bleibt infolge der ammoniumbetonten Pflanzenernährung dagegen der osmotische Druck des Zellsaftes hoch und es besteht ein guter Frostschutz. Zudem ist der Stickstoff im Boden infolge der N-Stabilisierung vor Verlagerung und Denitrifikationsverlusten geschützt, steht aber für das Wachstum der Pflanzen stets zur Verfügung.
Sollte ALZON® flüssig (-S 25/6) zur Anwendung kommen, ist zu beachten, dass eine Ausbringung vor der Saat bis drei Tage danach erfolgen sollte. Bei Raps ist aktuell eine Anwendung erst wieder ab dem 3-Blatt-Stadium unter Beachtung der üblichen Regeln für eine Flüssigdüngeranwendung (trockene Bestände, ausgebildete Wachsschicht, usw.) möglich.