Mehraufwand durch Gentechnik-Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte

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Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD in Aussicht gestellte Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, wäre für Unternehmen und Behörden mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Dessen Höhe hinge davon ab, wie die Verbraucher, der Lebensmittelhandel und die betroffenen Branchen auf die Ausweitung der Gentechnik-Kennzeichnung reagieren. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die das Thünen-Institut für Marktanalyse im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums erarbeitet hat.
Den Braunschweiger Wissenschaftlern zufolge wäre der technische Vorgang der Kennzeichnung unproblematisch. Zu Buche schlagen würden hingegen die Folgekosten bei der Dokumentation aufgrund der zu erwartenden kleineren Chargengrößen. Der betriebliche Erfüllungsaufwand für Unternehmen, die kennzeichnungsfreie Lebensmittel herstellten, falle umso geringer aus, je mehr Branchen auf nicht kennzeichnungspflichtige Lebensmittel umstellten.
Laut Thünen-Institut wären allein in Deutschland rund 270 000 Betriebe in der Wertschöpfungskette von einer erweiterten Kennzeichnungspflicht betroffen. Die Experten weisen zudem darauf hin, dass eine Ausweitung der Gentechnik-Kennzeichnung auf tierische Produkte nur auf EU-Ebene und nicht im nationalen Alleingang durchgeführt werden könne. EU-weit unterlägen daher erheblich mehr Unternehmen einer möglichen Neuregelung.
Die Wissenschaftler erwarten deutliche Auswirkungen auf den internationalen Futtermittelmarkt in Form von Preis-, Verfügbarkeits- und Handelsverschiebungen. Deren Ausmaß hänge wiederum davon ab, wie die Nachfrage reagiere. Auf die Kontrollbehörden käme nach Einschätzung der Autoren ein hoher zusätzlicher Personal- und Sachmittelaufwand zu. AgE (16.08.2014)
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