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Für die Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft beginnt 2016 die Umstellung auf aktualisierte EU-Vorschriften zum Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel. Am 31. Dezember 2015 tritt die neue europäische Novel-Food-Verordnung in Kraft. Sie löst die bisher geltende Verordnung aus dem Jahr 1997 ab. Die Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2018 sind diese dann verbindlich.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, wird unter anderem das Bewertungs- und Zulassungsverfahren für Novel Food - also Lebensmittel, die vor 1997 in der EU unbekannt waren - vereinfacht und beschleunigt. Die bisher dezentral in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführte Bewertung von Zulassungsanträgen werde künftig zentral durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgen.
Darüber hinaus tritt laut Ministerium an die Stelle der bisher allein an den Antragsteller gerichteten Zulassung eine allgemeine, generische Regelung zugunsten aller Inverkehrbringer. Nur in begründeten Ausnahmefällen zum Schutz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und damit zur Förderung von Innovationen sei noch eine auf den Antragsteller bezogene Zulassung möglich, allerdings auf fünf Jahre befristet.
Für die Verbraucher gelte weiterhin, dass neuartige Lebensmittel gesundheitlich bewertet und zugelassen sein müssten, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürften, stellte das Berliner Agrarressort fest. Das bisher bestehende hohe Verbraucherschutzniveau bleibe damit gewahrt. Als Beispiele für Novel Food nannte das Ministerium bestimmte probiotische Bakterien, exotische Samen und Früchte oder UV-behandelte Bäckerhefe zur Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D. AgE
(04.01.2016)