Risiko von Schlachtnebenprodukten nicht unterschätzen

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Zum sorgfältigen und risikobewussten Umgang mit nicht verzehrsgeeigneten Schlachtnebenprodukten hat der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Prof. Andreas Hensel, alle Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe aufgerufen. „Nebenprodukte bei der Schlachtung sollten nur weiterverwendet werden, wenn kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt besteht“, erklärte Hensel vergangene Woche (26.6.) bei einem Symposium zum Thema „Tierische Nebenprodukte bei der Schlachtung“ in Berlin. Insbesondere müsse die Sicherheit von Futtermitteln für Nutztiere gewährleistet sein, damit von Lebensmitteln wie Fleisch oder Milch kein gesundheitliches Risiko für Verbraucher ausgehen könne.
Werden Rinder, Schweine und Geflügel zur Gewinnung von Lebensmitteln geschlachtet, fallen laut BfR mit Knochen, Haut, Federn oder Fett auch viele Nebenprodukte an, die nicht für den Verzehr bestimmt sind. Ein Teil der Nebenprodukte eigne sich als Rohstoff für die Herstellung von Produkten wie Tierfutter, Arzneimitteln und Kosmetika. Krisen wie die Verbreitung des Erregers der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) über Tierfutter, Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) oder Verunreinigungen von Tierfutter mit Dioxin zeigten jedoch, dass Nebenprodukte nur unter streng definierten und kontrollierten Bedingungen verwendet werden dürften.
Nach Angaben des Bundesinstituts werden Nebenprodukte, die vom Tier stammen, daher im EU-Recht entsprechend ihres Risikopotentials für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Kategorien eingeteilt: Lediglich aus Kategorie 3, die Produkte mit einem geringen Gesundheitsrisiko umfasse, dürfe Futter für Nutztiere mit Einschränkungen hergestellt werden. Zu den Nebenprodukten dieser Kategorie gehört dem BfR zufolge beispielsweise genusstaugliches Fleisch, das nicht als Lebensmittel genutzt wird, weil sich die Vermarktung aus kommerziellen Gründen nicht lohnt. Kategorie 1 umfasst dagegen die Nebenprodukte mit dem höchsten Gesundheitsrisiko, die sicher entsorgt werden müssen. Dazu zählen laut BfR unter anderem BSE-verdächtige Tiere und sogenanntes spezifisches Risikomaterial wie das Rückenmark und das Gehirn von über zwölf Monate alten Rindern. AgE (01.07.2014)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

EEG
Grünes Licht für das Solarpaket
29.04.2024 — Bundestag und Bundesrat haben das "Solarpaket 1" beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen. Unter anderem wurden neue Fördersegmente für Agri-PV-Anlagen geschaffen. Auch für die Bioenergie bringt das Gesetz Änderungen.
Wolfspolitik
Hessen kündigt Änderungen an
29.04.2024 — Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Jung angekündigt. Außerdem sollen die Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst übergeben. Der Hessische Bauernverband begrüßte die Maßnahmen.
BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.

xs

sm

md

lg

xl