Stickstoff- und Schwefeldüngung 2018: Verlustrisiken früher N-Gaben vermeiden

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Nach den Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) wird eine erste N-Düngung ab 1. Februar möglich. Die Sperrfrist für die Anwendung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff endet und es können dann sowohl mineralische Stickstoffdünger als auch Gülle bzw. Gärrückstände ausgebracht werden. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr wohl zunächst bei den organischen Düngern, denn die Witterung ließ schon vor Beginn der Sperrfrist im Herbst letzten Jahres vielerorts keine Ausbringung zu. Deshalb sind die Lager randvoll.
Andererseits ist die Gefahr groß, dass gedüngter Stickstoff bei dem hohen Wassersättigungsgrad der Böden durch weitere Niederschläge schnell ausgetragen wird. Der Stickstoffstabilisierung kommt deshalb in diesem Jahr eine besondere Rolle zu. Den kompletten Artikel finden Sie kostenlos hier.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.skwp.de und unter http://www.duengerfuchs.de. (31.01.2018)
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