Der Bundesrat untersützt die von der Bundesregierung für 2015 geplante Umstellung der bestehenden Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote. In ihrer heute beschlossenen Stellungnahme zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes geht die Länderkammer davon aus, dass hierdurch eine deutliche Verbesserung der Klimabilanz von Biokraftstoffen und ein Anreiz zur Dekarbonisierung fossiler Kraftstoffe erreicht werden könne.
Die Länder erwarten im Vergleich zur aktuellen energetischen Bilanzierung jedoch deutlich höhere Anforderungen an die Vorgaben zu Umfang und Qualität der Überprüfung der Treibhausgasquoten. Sie bitten daher die Bundesregierung, in einer Rechtsverordnung klare Vorgaben für eine wirksame Kontrolle bei der Berechnung und Einhaltung der Quote zu formulieren.
Darüber hinaus stellt die Länderkammer fest, dass der aktuelle Gesetzentwurf zum Bundesimmissionsschutzgesetz Kraftstoffe aus der Umwandlung von regenerativer Energie in Wasserstoff oder Methan (Power-to-Gas) nicht berücksichtige. Power-to-Gas könne als eine Methode genutzt werden, erneuerbar erzeugten Strom aufzunehmen und flexibel als Kraftstoff im Mobilitätssektor einzusetzen. Der Bund soll daher prüfen, ob beide Energieerzeugnisse als den Biokraftstoffen gleichgestellte regenerative Kraftstoffe definiert werden sollten, soweit die aufgenommene Energie aus erneuerbaren Energiequellen stammt. AgE
(22.09.2014)