Vereinbarung gegen Schlachtung trächtiger Rinder unterzeichnet

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In Niedersachsen haben insgesamt 23 Akteure eine „Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder“ unterzeichnet. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover wurde bereits von weiteren Seiten Interesse an einer Unterzeichnung bekundet. „Dass so viele verschiedene Beteiligte bei dieser Vereinbarung mitmachen, zeigt die enorme Betroffenheit bei dem Thema und sendet zugleich ein deutliches Signal an den Bund“, betonte Ressortchef Christian Meyer heute anlässlich der Unterzeichnung. Der Bund habe die Pflicht und die Verantwortung, entsprechende Gesetze wie die Tierschutz-Transportverordnung oder das Tierschutzgesetz zu verschärfen, damit Schmerzen und Leiden ungeborener Kälber aufhörten.
Dem Ministerium zufolge verpflichten sich Transportunternehmen und Schlachthöfe in der Vereinbarung, sich von ihren Geschäftspartnern schriftlich bestätigen zu lassen, dass das zur Schlachtung abgegebene Rind nicht im letzten Drittel der Trächtigkeit ist. Ferner sei eine Information der zuständigen Veterinärbehörde bei festgestellter Trächtigkeit im Schlachtbetrieb vorgesehen. Die Vereinbarung solle so lange gelten, bis eine konkrete rechtliche Regelung für den Schutz von Rinderföten und die Schlachtung von Rindern im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium erfolgt sei.
Der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Albert Schulte to Brinke, erklärte anlässlich der Unterzeichnung: „Für Tierhalter ist die Aussage eindeutig: Hochtragende Tiere gehören nicht auf den Schlachthof.“ Zugleich zeigte er sich erfreut, dass nach zweijähriger Diskussion endlich ein Konsens gefunden worden sei.
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, begrüßte, dass endlich gehandelt werde. Er sieht nun die Bundesregierung als Gesetzgeber in der Pflicht, die notwendigen gesetzlichen Verschärfungen umzusetzen. Er hofft, dass dieser Schritte alle Beteiligten in der Kette entsprechend sensibilisiere. AgE (24.09.2015)
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